Erbrecht

Ziel unserer Tätigkeit im Erbrecht ist bereits vor dem Eintritt des Erbfalls die einzelfallorientierte Planung und Regelung der Vermögensnachfolge. Dabei hat sich gezeigt, dass durch präventive Testamentsgestaltung oft die erbrechtlichen Regelungen im Einzelnen optimiert werden können, dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die Ausnutzung der Steuerfreibeträge etc.

Im Einzelnen ist Rechtsanwalt Holger Weismantel, Fachanwalt für Familienrecht im Bereich Erbrecht unter anderem in folgenden Bereichen für sie tätig:

  • Präventive Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung
  • Erbrechtliche Beratung hinsichtlich der Auslegung von Testamenten, Nachfolgeplanung etc.
  • Sicherung des Nachlasses vor den Zugriff Dritter
  • Klärung und Geltendmachung der erbrechtlichen Ansprüche
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • Erbschaftssteuerrechtliche Optimierung und Beratung
  • Testamentsvollstreckungen (mit Testat der DVEV)

Rechtsanwalt Holger Weismantel verfügt im Bereich Erbrecht über eine mittlerweile 15- jährige Erfahrung. Durch ständige Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem DAV und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, ist gewährleistet, dass wir für Sie immer auf Basis der jeweils aktuellen gesetzlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Rechtslage tätig werden. Darüber hinaus werden sowohl im Bereich Familien- als auch im Bereich Erbrecht immer wieder redaktionelle Beiträge veröffentlicht, die Sie auch auf dieser Seite unter „Aktuelles“ einsehen können. Im November 2010 wurde der Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. mit Testat erfolgreich abgeschlossen.

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Gerne sind wir für Sie und Ihre Anliegen da. Nutzen Sie dazu unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten.

Zu sehen ist ein Portrait von Rechtsanwalt Holger Weismantel, Fachanwalt für Familienrecht.