Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
Wer enterbt ist oder wem aus sonstigen Gründen der Zugang zu seinem gesetzlichen Erbrecht verwehrt ist, hat nach dem Gesetz die Möglichkeit auf Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs. Dabei können sich verschiedene rechtliche Schwierigkeiten sowie Fallstricke ergeben, die den Betroffenen zur Vermeidung eines vollständigen Rechtsverlustes zumindest rudimentär bekannt sein sollten.