Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2014
Expertentipp: Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch des Vaters gegenüber seinem volljährigen Sohn
Zusammenfassender Bericht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Holger Weismantel
Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung darüber zu urteilen, ob ein Elternteil den Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber seinem volljährigen Sohn dadurch verloren hat, dass zum einen der Kontakt zum Sohn vom Vater nach Erreichen des Abiturs abgebrochen wurde und zum anderen der Vater seinen Sohn später testamentarisch enterbt hatte. Der BGH hat entschieden, dass der Vater trotzdem einen Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber seinem Sohn hat, weil er bis zum Erreichen des 18 Lebensjahres seines Sohnes seinen elterlichen Pflichten nachgekommen ist und sich um diesen gekümmert hat. Der spätere Kontaktabbruch und die Enterbung führen im Ergebnis nicht dazu, dass der Vater, der in einem Pflegeheim untergebracht ist und dessen finanzielle Mittel zur Bezahlung der Heimkosten nicht ausreichen, seinen Anspruch auf Elternunterhalt verliert. Die Presseerklärung des Bundesgerichtshofs zu der Entscheidung lautet wie folgt:
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