Auszeichnung des F.A.Z. Institut zum „Top Anwalt 2026“ im Erbrecht

Auszeichnung des F.A.Z. Institut zum „Top Anwalt 2026“ im Erbrecht

Ich freue mich, dass das F.A.Z. Institut mich für meine Arbeit im Erbrecht als einen der Top Anwälte 2026 ausgezeichnet hat. Laut F.A.Z. Institut bietet diese Auszeichnung eine „verlässliche Orientierung bei der Wahl des passenden Anwalts“ und „macht juristische Exzellenz sichtbar“.

Grundlage der Studie war ein mehrstufiges Untersuchungsverfahren, das u.a. Mandantenurteile und Empfehlungen von Fachkollegen berücksichtigte. Bewertungskategorien waren u. a.: Weiterempfehlung und Gesamtzufriedenheit, wahrgenommene fachliche Kompetenz, Erreichbarkeit und Reaktionszeit, Verständlichkeit und eingebrachte Beratungszeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, Effizienz und Kostentransparenz sowie Freundlichkeit, Vertrauenswürdigkeit, Empathie und Fähigkeit zum aktiven Zuhören.

Quelle: https://topanwalt.faz.net/

Für meine Arbeit ist dies eine herausragende Würdigung und Bestätigung, dass ich mit meiner Strategie der zunächst genauen und sachverhaltsbezogenen Bewertung der an mich herangetragenen Zusammenhänge, den Mandanten und Mandantinnen eine qualitativ hohe Beratungsleistung anbiete und im Anschluss eine auf den Einzelfall zugeschnittene Durchsetzung der jeweiligen rechtlichen Ansprüche.

Holger Weismantel, 23. Oktober 2025

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