Familienrecht
Im Familienrecht steht Ihnen mit Rechtsanwalt Holger Weismantel, Fachanwalt für Familienrecht, ein Vertreter Ihrer Interessen mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts zur Verfügung. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass präventive anwaltliche Beratung in der Trennungssituation hilft, die entstehenden Probleme besser einschätzen und bewältigen zu können. Unsere Zielsetzung in der Trennungs- und Scheidungssituation ist, soweit als möglich eine einvernehmliche Regelung der damit zusammenhängenden Folgesachen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und der weiteren Regelungsbereiche wie z.B. die Berechtigung an der Ehewohnung sowie des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder, herbeizuführen.
Rechtsanwalt Holger Weismantel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV. Durch ständige Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer Frankfurt am Main und dem DAV ist gewährleistet, dass Sie immer aktuelle Beratung auf dem neuesten gesetzlichen Stand erhalten. Dies ist im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Familienrecht unerlässlich. Darüber hinaus werden zu neuen familien- und erbrechtlichen Themen auch redaktionelle Beiträge veröffentlicht, die Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ einsehen können.
Im Einzelnen erfasst unsere Tätigkeit im Familienrecht folgende Bereiche:
Scheidungen nach deutschem und internationalem Recht
Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich sowie Rückabwicklung von ehebedingten Zuwendungen
Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen; Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Volljährigenunterhalt sowie Verwandtenunterhalt
Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen auf Zugewinnausgleich im Rahmen einer Unternehmerehe
Deutsches und internationales Familienrecht, mit fundierten Erfahrungen in den Bereichen angelsächsisches Recht, spanisches Recht, italienisches Recht, türkisches Recht sowie in weiteren ausländischen Rechtsordnungen
Sorge- und Umgangrecht
Erarbeitung von Eheverträgen einschließlich erbrechtlicher Regelungen, ggfls. auch unter Einbeziehung im Ausland gelegener Vermögensbestandteile
Recht der Lebenspartnerschaften und „Ehe für alle“ ab Oktober 2017
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung zu klären, welche Rechte im Einzelnen bestehen, welche Verhaltensmaßregeln zur Sicherung der Ansprüche zu beachten sind und wie im Hinblick auf den Versuch einer einvernehmlichen Regelung am besten vorgegangen werden kann.