Expertentipp: Ablehnung eines Richters/in wegen Befangenheit
Es kommt glücklicherweise sehr selten vor, aber jeder Verfahrensbevollmächtigte bzw. Verfahrensbeteiligte kann vor Gericht in die Situation kommen, dass der berechtigte Eindruck entsteht, dass der gesetzliche Richter/in nicht neutral bzw. unparteiisch ist, sodass die Einreichung eines Antrags auf Ablehnung des Richters/in wegen Befangenheit in Erwägung gezogen werden muss.