Versorgungsausgleich – Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 VersAusglG
Anlässlich der Scheidung findet grundsätzlich der Versorgungsausgleich statt. Eine Kürzung der Rentenbezüge des unterhaltspflichtigen Ehegatten kann dann unbillig sein, wenn der geschiedene Ehegatte Rentner wird oder dies bereits ist und der andere unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte, einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und noch unterhalb des Renteneintrittsalters ist.