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Neue europäische Rechtsverordnungen zum ehelichen Güterrecht

Zur Vereinheitlichung des ehelichen Güterrechts, hat die EU mit Wirkung zum 29.01.2019 neue EU-Güterrechtsverordnungen erlassen (Verordnungen EU 2016/1103 und 2016/1104), welche eine einheitliche europaweite Regelung des im Falle einer Scheidung für die Vermögensaufteilung heranzuziehenden Rechts gewährleisten sollen.

2022-11-10T18:20:44+02:0019. März 2019|

Steuerlicher Erstattungsanspruch zusammenveranlagter Ehegatten

In der Regel werden Ehegatten steuerlich zusammen veranlagt, dies gilt, wenn nicht eine Seite die Einzelveranlagung wählt. Die Zusammenveranlagung ist in der Regel dann günstiger, wenn ein Ehegatte über ein wesentlich höheres zu versteuerndes Einkommen verfügt oder wenn nur ein Teil berufstätig ist. Zeitlich erfolgt die Zusammenveranlagung für Zeiträume des ehelichen Zusammenlebens, aber auch im Trennungsjahr kann noch eine Zusammenveranlagung erfolgen. Zu Streitigkeiten kommt es häufig nach der Trennung der Parteien, wenn das Finanzamt eine Steuererstattung leistet, welche sich auf einen Veranlagungszeitraum bezieht, in welchem die Parteien noch zusammengelebt haben.

2022-11-10T18:22:08+02:0028. August 2018|

Internationale Kindesentführung und die rechtlichen Möglichkeiten

Im Zusammenhang mit ehelichen Trennungssituationen kommt es nicht selten zu internationalen Kindesentführungen, welche für einen Elternteil in der Regel mit einer zunächst vollständigen Entziehung der gemeinsamen Kinder verbunden sind. Man spricht von einer internationalen Kindesentführung, wenn unter Verstoß gegen das elterliche Sorgerecht, Kinder von einem Elternteil rechtswidrig in das Ausland verbracht werden, der zurückgebliebene Elternteil den Kontakt zu den Kindern verliert und diese damit ohne eine gemeinsame elterliche Entscheidung aus ihrem bisherigen Lebensumfeld herausgerissen werden. Die Möglichkeiten der Rückführung sind Gegenstand des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ).

2022-11-10T18:23:26+02:0014. Dezember 2017|

Güterrechtliche Auseinandersetzung mit Auslandsbezug

Aufgrund der immer weiter zusammen wachsenden Rechtszuständigkeiten im Bereich der EU, kommt es immer wieder zu familienrechtlichen Fallkonstellationen mit Auslandsbezug. Diese können zum Beispiel dadurch entstehen, dass sich ein Ehepaar in dem der Trennung und Scheidung vorangegangen Zeitraum überwiegend im europäischen Ausland aufgehalten hat, denkbar sind allerdings auch Fälle, in denen nach der Trennung ein Ehegatte in das ursprüngliche Heimatland zurück gezogen ist und der andere Teil im europäischen Ausland verbleibt. In all diesen Fallkonstellationen stellt sich zunächst die Frage der Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts und des anzuwendenden Rechts.

2022-11-10T18:24:36+02:002. Februar 2017|

Erbverträge – wirksames Instrument zur Steuerung des Nachlasses

Zwischen Ehegatten, aber auch zwischen Verwandten im Allgemeinen, taucht immer wieder die Frage auf, wie im Erbfall eine von der gesetzlichen Regelung abweichende, geordnete Übergabe des Nachlasses vereinbart werden kann. Dabei kann zum Beispiel im Falle der Wiederverheiratung der Wunsch eine Rolle spielen, einen Übergang des Vermögens an den neuen Ehegatten zu vermeiden, aber auch Gesichtspunkte wie die Enterbung eines Abkömmlings oder die Anordnung eines Vermächtnisses, sind oft Zielsetzung der Nachlasssteuerung. In diesen Fällen bietet sich häufig der Erbvertrag als probates Mittel zur Vereinbarung erbvertraglicher Verfügungen an.

2022-11-10T18:25:53+02:0029. Oktober 2015|

Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages

Durch Gesetzesbeschluss vom 18.06.2015 hat der Bundestag eine seit längerer Zeit überfällige Anpassung im Bereich der Familienförderung vorgenommen. Die Maßnahmen begünstigen überwiegend Familien mit Kindern, aber auch im Bereich der Entlastung für Alleinerziehende, hat der Beschluss des Bundestages steuerliche Erleichterungen geschaffen.

2022-11-10T18:27:48+02:0018. Juni 2015|

Vermögensauseinandersetzung und was sonst ?

Im Rahmen der Trennung und eines Scheidungsverfahrens, werden zumeist die brennenden Folgesachen wie Getrenntlebensunterhalt, Nacheheunterhalt sowie die Vermögensauseinandersetzung vorrangig behandelt. Dies ist aus Sicht der Verfahrensbeteiligten auch verständlich, da die Unterhaltszahlungen für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und die gemeinsamen Kinder die Lebensgrundlage darstellen und insoweit vorrangige Bedeutung haben. Auch die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nimmt häufig breiten Raum im Scheidungsverfahren ein. In diesem Zusammenhang sollte jedoch auch die Teilung der Haushaltsgegenstände zeitnah geltend gemacht werden,  da ansonsten die Verwirkung dieses Anspruchs droht.

2022-11-10T18:28:58+02:0016. Oktober 2014|

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei Kontaktabbruch des Vaters gegenüber seinem volljährigen Sohn

Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung darüber zu urteilen, ob ein Elternteil den Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber seinem volljährigen Sohn dadurch verloren hat, dass zum einen der Kontakt zum Sohn vom Vater nach Erreichen des Abiturs abgebrochen wurde und zum anderen der Vater seinen Sohn später testamentarisch enterbt hatte. Der BGH hat entschieden, dass der Vater trotzdem einen Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber seinem Sohn hat, weil er bis zum Erreichen des 18 Lebensjahres seines Sohnes seinen elterlichen Pflichten nachgekommen ist und sich um diesen gekümmert hat. Der spätere Kontaktabbruch und die Enterbung führen im Ergebnis nicht dazu, dass der Vater, der in einem Pflegeheim untergebracht ist und dessen finanzielle Mittel zur Bezahlung der Heimkosten nicht ausreichen, seinen Anspruch auf Elternunterhalt verliert.

2022-11-10T18:31:17+02:0012. Februar 2014|

Unterhaltsberechnung bei gehobenen Einkommensverhältnissen

Im Rahmen der Berechnung von Getrenntlebens- sowie Nacheheunterhalt, stellt sich immer wieder die Frage, wie ein Unterhaltsanspruch bei gehobenen bis sehr guten Einkommensverhältnissen zu berechnen ist. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass die erfolgreiche Darlegung eines Unterhaltsanspruchs bei besonders hohen Erwerbseinkommen davon abhängig ist, dass Darlegungen, bezogen auf die letzten Ehejahre, zu den konsumtiven Ausgaben einerseits und den vermögensbildenden Aufwendungen andererseits, mit der erforderlichen Präzision gelingen.

2022-11-10T18:32:24+02:003. September 2013|

Eheverträge – in welchen Fällen der Aufwand lohnt

Vor der Eheschließung stehen Paare nicht selten vor der Entscheidung, ob der Abschluss eines Ehevertrages erforderlich ist. Grundsätzlich können modifizierende Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrages zum ehelichen Güterrecht, Unterhaltsrecht und zum Versorgungsausgleich geschlossen werden.

2022-11-10T18:34:27+02:0020. Februar 2013|
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