Neue europäische Rechtsverordnungen zum ehelichen Güterrecht
Zur Vereinheitlichung des ehelichen Güterrechts, hat die EU mit Wirkung zum 29.01.2019 neue EU-Güterrechtsverordnungen erlassen (Verordnungen EU 2016/1103 und 2016/1104), welche eine einheitliche europaweite Regelung des im Falle einer Scheidung für die Vermögensaufteilung heranzuziehenden Rechts gewährleisten sollen.