Internationale Kindesentführung und die rechtlichen Möglichkeiten
Im Zusammenhang mit ehelichen Trennungssituationen kommt es nicht selten zu internationalen Kindesentführungen, welche für einen Elternteil in der Regel mit einer zunächst vollständigen Entziehung der gemeinsamen Kinder verbunden sind. Man spricht von einer internationalen Kindesentführung, wenn unter Verstoß gegen das elterliche Sorgerecht, Kinder von einem Elternteil rechtswidrig in das Ausland verbracht werden, der zurückgebliebene Elternteil den Kontakt zu den Kindern verliert und diese damit ohne eine gemeinsame elterliche Entscheidung aus ihrem bisherigen Lebensumfeld herausgerissen werden. Die Möglichkeiten der Rückführung sind Gegenstand des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ).