Die Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Die Bundesregierung hat am 4.7.2012 eine wesentliche Änderung im Bereich der elterlichen Sorge und eine Entscheidung zugunsten der Rechte von unverheirateten Vätern beim Sorgerecht beschlossen. Ausgangsbasis war, dass der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder sich rasant von 15% im Jahr 1995 auf jetzt 33% mehr als verdoppelt hat.