„Neues Familienrecht ab 01.09.2009“ (Stand: September 2009)
Ab 01.09.2009 sind eine Reihe von Änderungen im Bereich Familienrecht in Kraft getreten. Zum einen wurde der Versorgungsausgleich in einer umfassenden strukturellen Überarbeitung reformiert, zum anderen gibt es ein neues Zugewinnausgleichsrecht, das der besseren Verteilungsgerechtigkeit bei dem Vermögensausgleichs im Rahmen der Scheidung dienen soll. Insgesamt wurde darüber hinaus das gesamte Familienverfahrensrecht reformiert, das heißt, dass grundsätzlich alle durch Ehe und Familie verursachten Streitigkeiten beim Großen Familiengericht gebündelt sind. Außerdem wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren gestärkt.

