„Neuer Versorgungsausgleich“ (Stand Sept. 2008)
Der Versorgungsausgleich ist die Übertragung von Rentenanwartschaften im Scheidungsfall. Die bisherige gesetzliche Regelung wurde jetzt durch Beschluss des Bundeskabinetts reformiert. Den Versorgungsausgleich gibt es seit 1977, das neue Recht soll voraussichtlich im September 2009 in Kraft treten. In der Praxis hat bisher der Versorgungsausgleich immer wieder zu einer ungerechten Aufteilung der Rentenansprüche geführt. Nach dem neuen Recht ergeben sich vorwiegend Veränderungen für Rentner und Pensionäre, darüber hinaus wird die geänderte Rechtslage in erster Linie Ausgleichsempfänger, das heißt denjenigen Ex- Partner begünstigen, der erwartet, aus dem Versorgungsausgleich Ansprüche zugesprochen zu bekommen. Schließlich wird das neue Recht auch die Rentenversicherungsträger in Fällen der Bagatellausgleiche entlasten.