„Umgangsrecht“ (Stand April 2008)
Das Umgangsrecht ist Ausdruck fortbestehender elterlicher Verantwortung und das wichtigste und deshalb besonders schutzbedürftige Recht zur Aufrechterhaltung der Bindungen des Kindes an seine Eltern. Dabei versteht der Gesetzgeber das Umgangsrecht als eigenes, persönliches Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil. Umgekehrt beschreibt das Gesetz das Umgangsrecht als Recht und Pflicht jedes Elternteils, dieses möglich zu machen und wahrzunehmen. Viel stärker als früher ist dabei die Orientierung am Wohl des Kindes in den Vordergrund getreten, d.h. es wird zunehmend als eine Elternpflicht zum Wohle des Kindes verstanden.