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„Umgangsrecht“ (Stand April 2008)

Das Umgangsrecht ist Ausdruck fortbestehender elterlicher Verantwortung und das wichtigste und deshalb besonders schutzbedürftige Recht zur Aufrechterhaltung der Bindungen des Kindes an seine Eltern. Dabei versteht der Gesetzgeber das Umgangsrecht als eigenes, persönliches Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil. Umgekehrt beschreibt das Gesetz das Umgangsrecht als Recht und Pflicht jedes Elternteils, dieses möglich zu machen und wahrzunehmen. Viel stärker als früher ist dabei die Orientierung am Wohl des Kindes in den Vordergrund getreten, d.h. es wird zunehmend als eine Elternpflicht zum Wohle des Kindes verstanden.

2022-11-10T18:48:40+02:0017. April 2008|

Neues Unterhaltsrecht (Stand Dez. 2007)

Ab dem 1. Januar 2008 tritt die neue Reform des Unterhaltsrechts in Kraft. Die Reform rückt die Interessen der Kinder in den Vordergrund, sie sollen deshalb künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Von praktischer Relevanz ist dies im sog. Mangelfall, nämlich dann, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist, dann haben die Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten.

2022-11-10T18:49:48+02:006. Dezember 2007|
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