Holger Weismantel – Fachgebiete
Im Bereich Familienrecht steht Ihnen mit Rechtanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Holger Weismantel, ein Vertreter Ihrer Interessen mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts zur Verfügung.
Es hat sich immer wieder gezeigt, dass eine anwaltliche Beratung bereits in der Trennungssituation hilft, die sich im Zusammenhang mit der familiären Krisen- und Trennungssituation entstehenden Probleme besser zu bewältigen. Um die dabei entstehenden Probleme einschätzen zu können, bedarf es eines profunden Fachwissens, dass in unserer Kanzlei durch ständige Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen AnwaltVerein e.V.und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen AnwaltVerein e.V., immer auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Unsere Zielsetzung in der Trennungs- und Scheidungssituation ist, soweit als möglich eine einvernehmliche Scheidung und Regelung der damit zusammenhängen „Folgesachen“ wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Berechtigung an der Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder herbeizuführen. Dabei sind die Scheidungsfolgen oft im Vorfeld der Scheidung bereits einer vertraglichen Regelung zugänglich, zu dem berühmt- berüchtigten „Hauen und Stechen“ vor Gericht muss es dann nicht kommen.
Auch unabhängig von der Trennungssituation empfiehlt es sich unter bestimmten Umständen, die gesetzlichen Regelungen durch Abschluss eines Ehevertrages zu modifizieren, dies gewinnt zunehmend an Bedeutung, da ganz allgemein die Lebensplanung sowie die finanziellen Unstände immer mehr von dem tradierten Modell der „Hausfrauenehe“ abweichen.
Durch die hohe Zahl multinationaler Ehen am Standort Frankfurt am Main verfügen wir über ein großes Erfahrungspotential im internationalen Familienrecht. Insbesondere das spanische, italienische und türkische Familienrecht sind im Großraum Frankfurt am Main von großer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie jedoch auch in allen Fragen der Regelung der Ehewohnung, der Geltendmachung von Kindes- und Volljährigenunterhalt sowie bei Erforderlichkeit einer Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz.
Im Erbrecht blicken wir mittlerweile auf eine mehr als 15-jährige Erfahrung zurück. Wir sind spezialisiert auf die anwaltliche Vertretung in den Bereichen Testamentsgestaltung, Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Erbverträgen, Erbfolgeplanung, Geltendmachung von Pflichtteilen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie Testamentsvollstreckungen. Rechtsanwalt Holger Weismantel hat im Jahr 2010 das Testat zum „zertifizierten Testamentsvollstrecker“ (DVEV) erworben.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Wohnungseigentumsrecht, in diesem Rechtsgebiet verfügen wir über eine langjährige praktische Erfahrung. Hier sind wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Ziel ist es, durch eine außergerichtliche Betreuung gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soweit dies möglich ist. Wir vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Eigentümergemeinschaften in sämtlichen Bereichen des WEG.
Für unsere Stammmandantschaft sind wir ferner Ansprechpartner in sämtlichen rechtlichen Problemen des allgemeinen Zivilrechts, dies betrifft sowohl vertragliche Probleme im Bereich Kauf- und Grundstücksrecht, als auch die Geltendmachung von Bereicherungs- und Schadenersatzansprüchen, die Bandbreite der denkbaren rechtlichen Problematiken ist hier vielfältig.