Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst im Einzelnen:
- Entwurf von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutzklagen und Kündigungsschutzverfahren
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Zeugnisansprüche
- Urlaubsrecht
- Scheinselbstständigkeit
Rechtsanwalt Holger Weismantel hat den Spezialisierungslehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht des DAV erfolgreich absolviert. Erfahrung, Effizienz und Kompetenz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung Ihrer Interessen im Bereich Arbeitsrecht.