Expertentipps zum Thema Familien- und Erbrecht
An dieser Stelle berichten wir über aktuelle Themen zum Familien- und Erbrecht, außerdem können Sie sich über unsere Beiträge in der „Frankfurter Rundschau“ und aktuelle Vorträge im Bereich Familien- und Erbrecht informieren.
11. September 2008
Der Versorgungsausgleich ist die Übertragung von Rentenanwartschaften im Scheidungsfall. Die bisherige gesetzliche Regelung wurde jetzt durch Beschluss des Bundeskabinetts reformiert. Den Versorgungsausgleich gibt es seit 1977, das neue Recht soll voraussichtlich im September 2009 in Kraft treten. In der Praxis hat bisher der Versorgungsausgleich immer wieder zu einer ungerechten Aufteilung der Rentenansprüche geführt. Nach dem neuen Recht ergeben sich vorwiegend Veränderungen für Rentner und Pensionäre, darüber hinaus wird die geänderte Rechtslage in erster Linie Ausgleichsempfänger, das heißt denjenigen Ex- Partner begünstigen, der erwartet, aus dem Versorgungsausgleich Ansprüche zugesprochen zu bekommen. Schließlich wird das neue Recht auch die Rentenversicherungsträger in Fällen der Bagatellausgleiche entlasten. [...]
17. April 2008
Das Umgangsrecht ist Ausdruck fortbestehender elterlicher Verantwortung und das wichtigste und deshalb besonders schutzbedürftige Recht zur Aufrechterhaltung der Bindungen des Kindes an seine Eltern. Dabei versteht der Gesetzgeber das Umgangsrecht als eigenes, persönliches Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil. Umgekehrt beschreibt das Gesetz das Umgangsrecht als Recht und Pflicht jedes Elternteils, dieses möglich zu machen und wahrzunehmen. Viel stärker als früher ist dabei die Orientierung am Wohl des Kindes in den Vordergrund getreten, d.h. es wird zunehmend als eine Elternpflicht zum Wohle des Kindes verstanden. [...]
6. Dezember 2007
Ab dem 1. Januar 2008 tritt die neue Reform des Unterhaltsrechts in Kraft. Die Reform rückt die Interessen der Kinder in den Vordergrund, sie sollen deshalb künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Von praktischer Relevanz ist dies im sog. Mangelfall, nämlich dann, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist, dann haben die Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. [...]